Zollschild an einer Bergstrasse in den Schweizer Alpen.

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Warenimport in die Schweiz: Was kostet es wirklich?

Warenimport in die Schweiz: Was kostet es wirklich?

Der Einkaufspreis ist nur ein Teil der tatsächlichen Importkosten. Zoll, Transport, Incoterms, Zahlungszeitpunkt und Wechselkursschwankungen können den endgültigen Preis in CHF erheblich beeinflussen. Gleichzeitig bestimmen sie, wie viel Liquidität ein Unternehmen benötigt, bevor die importierten Waren erste Umsätze erzielen.

Ausführlicher Leitfaden

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Ein günstiges Angebot wirkt auf den ersten Blick oft eindeutiger, als es tatsächlich ist. Für ein Schweizer Importeurunternehmen macht der Rechnungsbetrag nur einen Teil der Gesamtkosten aus. Fracht, Versicherung, Zollabwicklung, Einfuhrsteuer, Bewilligungen, Währungsumtausch und Finanzierung können den tatsächlichen Preis erheblich erhöhen, noch bevor die Ware eingesetzt oder weiterverkauft werden kann.

Deshalb reicht es nicht, lediglich die Preise verschiedener Lieferanten zu vergleichen. Entscheidend ist, alle Kosten, Zahlungsfristen und Unsicherheiten im Zusammenhang zu betrachten.

Dieser Artikel zeigt, wie die einzelnen Faktoren zusammenspielen, wo finanzielle Belastungen entstehen können und was Schweizer Unternehmen vor einer verbindlichen Bestellung prüfen sollten.

Der Lieferantenpreis ist nur der Anfang

Der tatsächlihce Importpreis umfasst weit mehr als den Betrag auf der Lieferantenrechnung. Entscheidend sind alle Kosten, die anfallen, bis die Ware in der Schweiz angekommen ist und dem Unternehmen zur Verfügung steht. Je nach Lieferung gehören dazu etwa Fracht, Versicherung, Umschlag, Zollabwicklung, Zollabgaben, Einfuhrsteuer und die Zustellung an den endgültigen Bestimmungsort.

Zusätzliche Kosten können durch den Währungsumtausch, internationale Zahlungen und die Finanzierung entstehen. Wie stark sie ins Gewicht fallen, hängt von den beteiligten Währungen, den Zahlungsbedingungen und davon ab, wie viel Zeit zwischen Bestellung, Bezahlung des Lieferanten und den ersten Einnahmen aus der Ware liegt.

What can contribute to the total financial cost of an import?

Supplier price
Freight and handling

Insurance

Customs duties and clearance

Import VAT

FX, payment & financing costs

What can contribute to the total financial cost of an import?

Supplier price
Freight and handling

Insurance

Customs duties and clearance

Import VAT

FX, payment & financing costs

Wie hoch Zoll und Abgaben ausfallen, hängt von der Ware selbst ab

Die Importkosten lassen sich nicht allein aus dem Herkunftsland des Lieferanten oder dem Rechnungswert ableiten. Entscheidend sind unter anderem die genaue Warenart, die Schweizer Zolltarifnummer, der Ursprung der Ware, ihr Zollwert und mögliche branchenspezifische Vorschriften. Ausserdem müssen importierte Waren beim Schweizer Zoll angemeldet werden. Das übernimmt entweder das Unternehmen selbst oder ein beauftragter Zolldienstleister.

Die Zolltarifnummer entscheidet, welche Vorgaben gelten

Jede Ware muss einer achtstelligen Schweizer Zolltarifnummer zugeordnet werden. Sie zeigt, ob Zollabgaben anfallen, welcher Einfuhrsteuersatz gilt und ob besondere Beschränkungen oder Bewilligungen zu beachten sind. Die passende Nummer lässt sich im elektronischen Zolltarif Tares recherchieren. Dafür muss die Ware jedoch so genau beschrieben sein, dass sie eindeutig eingereiht werden kann. Auch wenn keine Zollabgaben fällig werden, bleibt die Zolltarifnummer relevant.

Seit dem 1. Januar 2024 erhebt die Schweiz auf die meisten Industrieprodukte keine Zölle mehr. Ausnahmen gelten unter anderem für Waren, die zollrechtlich als landwirtschaftliche Erzeugnisse eingestuft werden.

Mit der Abschaffung der Industriezölle sind jedoch nicht alle übrigen Anforderungen entfallen. Zollanmeldung, Einfuhrsteuer, produktbezogene Vorschriften und Abfertigungskosten bleiben bestehen. Für landwirtschaftliche Erzeugnisse können zudem weiterhin Zölle, Kontingente und Bewilligungspflichten gelten.

Produktspezifische Anforderungen sollten deshalb geprüft werden, bevor eine Bestellung verbindlich wird. Für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse ist zum Beispiel eine Generaleinfuhrbewilligung erforderlich. Welche Behörde zuständig ist, hängt von der jeweiligen Ware ab.

Beispiele für besondere Einfuhrvorschriften

Bei manchen Waren sind vor der Einfuhr zusätzliche Schritte nötig.


  • Für Kaffee ist beispielsweise eine Generaleinfuhrbewilligung von Réservesuisse erforderlich.


  • Für Weinlieferungen mit einem Bruttogewicht von mehr als 20 kg wird ebenfalls eine Generaleinfuhrbewilligung benötigt. Je nach Fall muss sich der Importeur zuvor bei der Schweizer Weinhandelskontrolle registrieren.


  • Sendungen mit Edelmetallwaren müssen einem Edelmetallkontrollamt gemeldet werden. Zudem können besondere Kennzeichnungs- und Kontrollvorschriften gelten.

Der Warenursprung kann die Zollbehandlung beeinflussen

Das Versandland ist nicht automatisch auch das zollrechtliche Ursprungsland. Zollvergünstigungen aus einem Freihandelsabkommen gelten nur, wenn die Ware die jeweiligen Ursprungsregeln erfüllt und die erforderlichen Nachweise vorliegen.

Importierende Unternehmen sollten deshalb frühzeitig prüfen, welchen Ursprung die Ware hat und welche Belege dafür benötigt werden. Orientierung bieten die offiziellen Informationen zu Freihandel und präferenziellem Ursprung.

Besteuerung: Massgeblich ist nicht immer nur der Rechnungsbetrag

Die Schweizer Einfuhrsteuer wird in der Regel auf Grundlage des Betrags berechnet, den das Unternehmen für die Ware bezahlt oder noch bezahlen muss. Hinzu kommen Kosten, die bis zum Bestimmungsort in der Schweiz anfallen. Dazu können etwa Verpackung, Versicherung, Transport, Zollabfertigung, Zollabgaben und Bewilligungsgebühren gehören, sofern sie nicht bereits im Kaufpreis enthalten sind.

Der reguläre Einfuhrsteuersatz beträgt 8,1 Prozent. Für bestimmte Güter des täglichen Bedarfs, darunter viele Lebensmittel, gilt der reduzierte Satz von 2,6 Prozent.

Wird der Zollwert in einer Fremdwährung angegeben, rechnet ihn der Schweizer Zoll zum veröffentlichten Verkaufskurs des Tages vor der Zollanmeldung in Schweizer Franken um. Dieser Kurs kann von dem Wechselkurs abweichen, zu dem das Unternehmen die Rechnung des Lieferanten tatsächlich bezahlt.

Incoterms legen fest, wer welche Kosten, Aufgaben und Risiken übernimmt

Die Incoterms® der Internationalen Handelskammer sind weltweit anerkannte Regeln für den Warenhandel. Sie regeln, welche Aufgaben der Lieferant übernimmt, wofür der Käufer zuständig ist, wie bestimmte Kosten verteilt werden und wann das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware von einer Partei auf die andere übergeht.

Ein Lieferantenpreis kann zum Beispiel nur die Bereitstellung der Ware am Standort des Lieferanten abdecken. Der Schweizer Importeur muss dann die Abholung, den internationalen Transport, eine allfällige Versicherung, die Zollabwicklung und die Zustellung in der Schweiz selbst organisieren und bezahlen. Bei einer anderen Incoterm-Regel übernimmt der Lieferant deutlich mehr Schritte bis zum Bestimmungsort.

Die vereinbarte Regel bestimmt damit, welche Kosten bereits im Lieferantenpreis enthalten sind und welche der Importeur zusätzlich einplanen muss.

Entscheidend ist auch der genau angegebene Ort, Hafen oder das Terminal. Daraus geht hervor, wo bestimmte Lieferpflichten erfüllt sind. Der Gefahrenübergang findet dabei nicht immer an demselben Ort statt, bis zu dem der Lieferant die Transportkosten übernimmt. Unternehmen sollten deshalb sowohl die gewählte Incoterm-Regel als auch den genannten Ort genau prüfen. Nur so ist klar, wo die Verantwortung des Lieferanten endet und die des Importeurs beginnt.

Übergabe oder Lieferung

Leistungen des Lieferanten

Aufgaben des Schweizer Importeurs

In der Nähe des Lieferantenstandorts

Bereitstellung der Ware und Übergabe am vereinbarten Ausgangsort

Abholung, Haupttransport, gegebenenfalls Versicherung, Einfuhrabfertigung, Steuern und Abgaben sowie Zustellung

An einen Frachtführer oder in einem Hafen

Transport bis zum vereinbarten Frachtführer oder Hafen sowie Ausfuhrformalitäten

Je nach Vereinbarung ein Teil oder der gesamte Haupttransport, Einfuhrabfertigung, Steuern und Abgaben sowie Zustellung

An einen benannten Bestimmungsort

Grossteil des Transports bis zum vereinbarten Zielort

Einfuhrabfertigung, Einfuhrsteuer oder Zollabgaben, Entladung und mögliche weitere Kosten

Diese Tabelle dient lediglich der Veranschaulichung. Wie Aufgaben, Kosten und Risiken tatsächlich verteilt sind, hängt von der gewählten Incoterm-Regel und dem genau benannten Ort ab.

Wichtig: Incoterms ersetzen den Kaufvertrag nicht. Sie legen weder den Warenpreis noch die Zahlungsbedingungen fest.

Der Zeitpunkt der Zahlungen ist genauso wichtig wie die Gesamtkosten

Die gesamten Importkosten entstehen nicht auf einmal, sondern Schritt für Schritt. Häufig beginnt es mit einer Anzahlung, gefolgt von einer Produktions- oder Restzahlung. Danach kommen Fracht und Versicherung hinzu, später Einfuhrsteuer, Zollabwicklung und Umschlag. Bevor die Ware verkauft werden kann, fallen möglicherweise noch Kosten für Lagerung, Weiterverarbeitung oder Vertrieb an.

Eine gute Liquiditätsplanung sollte deshalb für jede Zahlung festhalten, wann sie fällig wird, in welcher Währung sie geleistet werden muss und wie sicher der Betrag bereits feststeht. Ebenso wichtig ist die Zeitspanne bis zu den ersten Einnahmen aus dem Verkauf der Ware.

Dabei sollte das Unternehmen zwischen Beträgen unterscheiden, die später möglicherweise zurückgefordert werden können, etwa abzugsfähige Einfuhrsteuer, und Kosten, die bei Verzögerungen weiter steigen können. Dazu gehören beispielsweise Lagergebühren, wenn Unterlagen fehlen, sich die Zollabfertigung verzögert oder es beim Transport zu Problemen kommt.

Beispiel für einen Liquiditätsplan: Ein Schweizer Unternehmen bestellt Waren bei einem deutschen Lieferanten

Phase

Bestellung vereinbart

Anzahlung an den Lieferanten

Produktion

Restzahlung an den Lieferanten

Fracht und Versicherung

Zollabwicklung in der Schweiz

Einfuhrsteuer und Zollabgaben

Zustellung an den Bestimmungsort

Verkauf der Waren

Kundenzahlungpayment

Währung

EUR

EUR

-

EUR

EUR

CHF

CHF

CHF

CHF

CHF

Planungssicherheit

Bekannt

Bekannt

Keine Zahlung

Bekannt

Geschätzt

Geschätzt

Variabel

Geschätzt

Zunächst geschätzt, später bekannt

Bekannt

Phase

Bestellung vereinbart

Anzahlung an den Lieferanten

Produktion

Restzahlung an den Lieferanten

Fracht und Versicherung

Zollabwicklung in der Schweiz

Einfuhrsteuer und Zollabgaben

Zustellung an den Bestimmungsort

Verkauf der Waren

Kundenzahlungpayment

Währung

EUR

EUR

-

EUR

EUR

CHF

CHF

CHF

CHF

CHF

Planungssicherheit

Bekannt

Bekannt

Keine Zahlung

Bekannt

Geschätzt

Geschätzt

Variabel

Geschätzt

Zunächst geschätzt, später bekannt

Bekannt

Phase

Bestellung vereinbart

Anzahlung an den Lieferanten

Produktion

Restzahlung an den Lieferanten

Fracht und Versicherung

Zollabwicklung in der Schweiz

Einfuhrsteuer und Zollabgaben

Zustellung an den Bestimmungsort

Verkauf der Waren

Kundenzahlungpayment

Währung

EUR

EUR

-

EUR

EUR

CHF

CHF

CHF

CHF

CHF

Planungssicherheit

Bekannt

Bekannt

Keine Zahlung

Bekannt

Geschätzt

Geschätzt

Variabel

Geschätzt

Zunächst geschätzt, später bekannt

Bekannt

Wechselkursschwankungen können die Kosten in CHF auch nach der Bestellung noch verändern

Wird die Lieferantenrechnung in einer Fremdwährung ausgestellt, bleibt der vereinbarte Preis zwar gleich, der tatsächliche Betrag in Schweizer Franken kann sich jedoch verändern. Das Wechselkursrisiko beginnt, sobald sich das Unternehmen zur Zahlung des Fremdwährungsbetrags verpflichtet. Eine Anzahlung reduziert den noch offenen Betrag, der Rest bleibt aber so lange Wechselkursschwankungen ausgesetzt, bis die benötigte Währung gekauft oder der Kurs abgesichert wird.

Bei individuell gefertigten Waren oder Lieferungen per Seefracht kann dieses Risiko mehrere Monate bestehen. Wie stark sich Wechselkursschwankungen auf die Liquidität und die erwartete Bruttomarge auswirken, hängt vom noch offenen Nettobetrag, den Zahlungsterminen und davon ab, ob das Unternehmen seine Verkaufspreise noch anpassen kann.

Zunächst lässt sich prüfen, ob sich das Risiko durch Ein- und Auszahlungen in derselben Währung verringern lässt. Erhält das Unternehmen zum Beispiel Kundenzahlungen in der Währung des Lieferanten, können diese für die Begleichung der Rechnung genutzt werden. Ein Multi-Währungskonto kann dabei helfen, sofern die Zahlungszeitpunkte zusammenpassen. Für den verbleibenden Betrag gibt es mehrere Möglichkeiten: Das Unternehmen kann das Wechselkursrisiko weitertragen, die benötigte Währung vorzeitig kaufen oder eine geeignete Absicherung wie ein Devisentermingeschäft mit Lieferung prüfen. Ausschlaggebend sollte dabei sein, wie sicher Betrag und Zahlungszeitpunkt bereits feststehen, nicht die Erwartung, wie sich der Währungsmarkt entwickeln wird.

Weitere Informationen dazu bietet die SwissFx-Analyse zu Strategien für das Währungsrisikomanagement.

Fallbeispiel: Eine Schweizer Kaffeerösterei importiert Kaffee aus Brasilien

Eine Schweizer Kaffeerösterei bezieht mehrmals im Jahr grüne Kaffeebohnen von einem Lieferanten in Brasilien. Die Rechnung wird in BRL gestellt. 30 Prozent sind bei der Bestellung fällig, die restlichen 70 Prozent vor dem Versand. Die Bohnen werden zunächst per Schiff zu einem europäischen Hafen transportiert und von dort auf der Strasse in die Schweiz gebracht.

Bevor die Bestellung abgeschlossen wird, muss die Rösterei unter anderem die richtige Zolltarifnummer und die erforderliche Einfuhrbewilligung für Kaffee klären. Ausserdem muss sie die nötigen Unterlagen bereitstellen, Fracht und Versicherung organisieren und die Kosten für Zollabwicklung und Einfuhrsteuer einplanen.

Kosten beim Import: Zahlungszeitpunkt, Währung und Planungssicherheit

Kostenposition

Fälligkeit

Währung

Planungssicherheit

Anzahlung an den Lieferanten (30 %)

Bei der Bestellung

BRL

Der Betrag ist bekannt, der Gegenwert in CHF steht jedoch erst beim Umtausch fest.

Restzahlung an den Lieferanten (70 %)

Vor dem Versand

BRL

Der Betrag in BRL ist bekannt, der spätere Gegenwert in CHF kann sich noch verändern.

Seefracht und Hafengebühren

Vor oder während des Transports

EUR, USD…

Die Kosten beruhen auf einem Angebot oder einer Schätzung und können sich noch ändern.

Zollabgaben und bewilligungsbezogene Kosten

Bei der Einfuhr

CHF

Die Höhe hängt von der zollrechtlichen Einreihung und den geltenden Vorschriften ab.

Einfuhrsteuer

Bei der Einfuhr

CHF

Sie wird anhand der geltenden Bemessungsgrundlage und des anwendbaren Steuersatzes berechnet.

Die Tabelle zeigt, welche Angaben nötig sind, um die tatsächlichen Importkosten verlässlich zu kalkulieren. Gleichzeitig wird deutlich, welche Beträge bereits vertraglich feststehen und welche Kosten noch vom Zahlungszeitpunkt, von den beteiligten Dienstleistern oder von der zollrechtlichen Behandlung abhängen.

So wirken sich Wechselkursschwankungen auf ein und dieselbe Bestellung aus

Angenommen, die Kaffeebestellung hat einen Wert von 500.000 BRL. Bei der Bestellung werden 30 Prozent, also 150.000 BRL, fällig. Die restlichen 350.000 BRL zahlt die Rösterei vor dem Versand. Die folgenden Wechselkurse sind rein hypothetisch und dienen nur zur Veranschaulichung.

Zahlung

Beispielkurs

Kosten in CHF

Anzahlung von 30 %: 150.000 BRL

1 CHF = 6,00 BRL

25.000 CHF

Restzahlung von 70 %: 350.000 BRL, Szenario A

1 CHF = 6,00 BRL

58.333 CHF

Restzahlung von 70 %: 350.000 BRL, Szenario B

1 CHF = 5,50 BRL

63.636 CHF

In Szenario A zahlt das Unternehmen insgesamt rund 83.333 CHF an den Lieferanten. In Szenario B kostet dieselbe Bestellung rund 88.636 CHF, weil der brasilianische Real gegenüber dem Schweizer Franken stärker geworden ist. Das sind etwa 5.303 CHF mehr, obwohl der Lieferant seinen Preis nicht verändert hat.

Sind die Verkaufspreise in der Schweiz bereits festgelegt, kann diese Differenz die erwartete Bruttomarge schmälern oder dazu führen, dass das Unternehmen mehr Betriebskapital benötigt.

Wie sich der Zahlungsplan auf das Betriebskapital auswirkt

Die Rösterei leistet die Anzahlung bereits mehrere Monate, bevor sie mit dem Kaffee erste Umsätze erzielt. Danach folgen die höhere Restzahlung sowie die Kosten für Fracht, Einfuhrsteuer und Zollabwicklung, die noch vor oder spätestens bei der Lieferung fällig werden.

Für jede Bestellung sollten die erwarteten Importkosten, die Zahlungstermine und die offenen Fremdwährungsbeträge gemeinsam erfasst werden. So lassen sich Plan- und Ist-Kosten leichter vergleichen und Abweichungen besser zuordnen, etwa der Preisgestaltung, Wechselkursschwankungen oder dem zusätzlichen Betriebskapitalbedarf.

So unterstützt SwissFx bei Importgeschäften

Zahlungen in verschiedenen Währungen zentral verwalten

Mit einem Multi-Währungskonto von SwissFx können Unternehmen Zahlungen an Lieferanten sowie weitere Importkosten wie Fracht, Hafengebühren oder Versicherungen in verschiedenen Währungen über eine zentrale Lösung abwickeln. Wo verfügbar, lassen sich dafür auch lokale Zahlungswege nutzen. Unternehmen mit mehreren Lieferanten können Zahlungen zudem bündeln und gesammelt ausführen. Für geeignete ERP-Systeme stehen entsprechende Integrationen zur Verfügung.

Guthaben für anstehende Zahlungen bereithalten

Unternehmen können ausgewählte Währungen für bevorstehende Zahlungen an Lieferanten oder Logistikpartner auf dem Konto halten. Das kann unnötige Umrechnungen vermeiden und hilft dabei, die verfügbaren Mittel nach Währung und Fälligkeit zu planen.

Künftige Währungsrisiken frühzeitig erkennen

Wiederkehrende Bestellungen, Anzahlungen und bereits vereinbarte Zahlungen können ein Wechselkursrisiko entstehen lassen, lange bevor die Schlussrechnung fällig wird. SwissFx unterstützt Unternehmen dabei, die relevanten Beträge, Währungen und Zahlungstermine zu prüfen und bei Bedarf passende Möglichkeiten zur Absicherung zu besprechen.

Die Zeit bis zu den ersten Umsätzen überbrücken

Importeure müssen häufig eine Anzahlung leisten oder die Lieferantenrechnung mehrere Wochen oder Monate bezahlen, bevor sie mit der Ware Umsätze erzielen. Unternehmen, die die Voraussetzungen erfüllen, können eine Finanzierung der Lieferantenzahlung prüfen, um diese zeitliche Lücke zu überbrücken. Voraussetzung sind eine Kreditprüfung und die entsprechende Eignung.

SwissFx legt weder Zolltarifnummern noch Zollabgaben oder produktspezifische Einfuhrvorschriften fest. Die Unterstützung beginnt, sobald klar ist, welche Beträge in welchen Währungen und zu welchem Zeitpunkt im Importprozess bezahlt werden müssen.

Toolbox

Checkliste für den Warenimport in die Schweiz — Überblick über den gewerblichen Importprozess und die Zollanmeldung.

SwissImpex — Offizielle Schweizer Aussenhandelsstatistik mit Import- und Exportdaten nach Handelspartner, Warengruppe und Zeitraum.

Diese Fragen sollten Sie klären, bevor Sie eine Importbestellung verbindlich aufgeben

Ware, Unterlagen und Zollanforderungen

☐ Ist die Ware korrekt beschrieben und eingereiht, und sind ihr Ursprung sowie die erforderlichen Nachweise geklärt?

☐ Gelten produktspezifische Vorschriften, Normen, Kontingente oder Bewilligungspflichten?

☐ Wer stellt die erforderlichen Unterlagen zusammen und übernimmt die Zollanmeldung in der Schweiz?

☐ Ist die Ware korrekt beschrieben und eingereiht, und sind ihr Ursprung sowie die erforderlichen Nachweise geklärt?

☐ Gelten produktspezifische Vorschriften, Normen, Kontingente oder Bewilligungspflichten?

☐ Wer stellt die erforderlichen Unterlagen zusammen und übernimmt die Zollanmeldung in der Schweiz?

Kosten und Lieferverantwortung

☐ Welche Leistungen sind im Lieferantenpreis enthalten und welche Kosten kommen zusätzlich hinzu?

☐ Ist in der Incoterm-Regel ein genauer Ort genannt und klar festgelegt, wer für Transport, Formalitäten und Risiken verantwortlich ist?

☐ Welche Bestandteile der gesamten Importkosten stehen bereits fest, welche beruhen auf Schätzungen und welche sind noch offen?

☐ Welche Leistungen sind im Lieferantenpreis enthalten und welche Kosten kommen zusätzlich hinzu?

☐ Ist in der Incoterm-Regel ein genauer Ort genannt und klar festgelegt, wer für Transport, Formalitäten und Risiken verantwortlich ist?

☐ Welche Bestandteile der gesamten Importkosten stehen bereits fest, welche beruhen auf Schätzungen und welche sind noch offen?

Zahlungen, Währungsrisiko und Liquidität

☐ Wann werden Anzahlung, Restbetrag, Fracht, Einfuhrsteuer und weitere Kosten fällig?

☐ Welcher Nettobetrag in Fremdwährung bleibt Wechselkursschwankungen ausgesetzt und wie könnte sich das auf die erwartete Bruttomarge auswirken?

☐ Wie lange ist die Liquidität gebunden? Passt die geplante Zahlungs- oder Finanzierungslösung auch dann noch zur Bestellung, wenn sich Termine oder Beträge ändern?

☐ Wann werden Anzahlung, Restbetrag, Fracht, Einfuhrsteuer und weitere Kosten fällig?

☐ Welcher Nettobetrag in Fremdwährung bleibt Wechselkursschwankungen ausgesetzt und wie könnte sich das auf die erwartete Bruttomarge auswirken?

☐ Wie lange ist die Liquidität gebunden? Passt die geplante Zahlungs- oder Finanzierungslösung auch dann noch zur Bestellung, wenn sich Termine oder Beträge ändern?

Wichtig: Dieser Artikel dient ausschliesslich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Zoll-, Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung dar. Welche Anforderungen und Finanzierungsmöglichkeiten gelten, hängt vom jeweiligen Geschäft und vom Unternehmen ab.

Wissen Sie, wie sich Währungs- und Zahlungskosten auf Ihre Importe auswirken?

Ein kostenloses FX-Audit von SwissFx prüft Ihre Lieferantenwährungen, Zahlungstermine, Umrechnungszeitpunkte, Wechselkursmargen und bestehenden Währungsrisiken. So erkennen Sie, wo zusätzliche Kosten oder Unsicherheiten entstehen und wie sich Ihre internationalen Zahlungen transparenter und besser planbar gestalten lassen.

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