Wegweiser mit Richtungsangaben nach China und in die Schweiz vor blauem Himmel.

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Handelsabkommen Schweiz–China: Auswirkungen auf Währungen

Handelsabkommen Schweiz–China: Was bedeutet es für das Währungsrisiko?

Ein breiterer zollfreier Marktzugang könnte den Handel zwischen der Schweiz und China stärken. Für Schweizer Unternehmen könnten damit zugleich grössere oder häufigere Zahlungsströme in Renminbi entstehen, die entsprechend gesteuert werden müssen.

FX Pulse

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Am 20. August 2026 gaben die Schweiz und China bekannt, dass die Verhandlungen über eine Aktualisierung ihres Freihandelsabkommens von 2014 abgeschlossen sind. Das überarbeitete Abkommen würde den zollfreien Zugang für Schweizer Waren nach China deutlich ausweiten und gleichzeitig die Bestimmungen zu Dienstleistungen, Investitionen, digitalem Handel und Handelserleichterungen aktualisieren. 

An den Zöllen ändert sich dadurch zunächst noch nichts. Die rechtliche Prüfung läuft noch, die Unterzeichnung ist bis Ende 2026 vorgesehen. Anschliessend müssen in beiden Ländern noch die jeweiligen innerstaatlichen Genehmigungsverfahren durchlaufen werden.

Fast alle Schweizer Exporte nach China könnten künftig zollfrei werden 

Unter dem bestehenden Abkommen sind derzeit 53,6 % der Schweizer Exporte nach China zollfrei. Mit dem überarbeiteten Abkommen würde dieser Anteil bei Inkrafttreten auf 77,5 % steigen und mittelfristig auf 99,8 % anwachsen. Für einzelne Produkte gelten dabei Übergangsfristen von fünf bis zehn Jahren. 

SECO schätzt das zusätzliche Einsparpotenzial bei den Zöllen auf rund 244 Mio. CHF. Besonders profitieren könnten unter anderem Uhren, Maschinen und Pharmaexporte. Nach Ablauf der Übergangsfristen wären Uhren, Pharmazeutika und Präzisionsinstrumente vollständig zollfrei, ebenso nahezu sämtliche Maschinen- und Chemieexporte. 2025 belief sich der bilaterale Warenhandel ohne Gold und andere Wertsachen auf 33,5 Mrd. CHF. Die Schweiz exportierte Waren im Wert von 15,2 Mrd. CHF und importierte Waren im Wert von 18,3 Mrd. CHF.

Bereits bestehende Dynamik

Im Juli stiegen die Schweizer Exporte nach China gegenüber Juni um 27,1 %, während die gesamten Schweizer Exporte um 13,8 % zunahmen. Dieser monatliche Anstieg erfolgte bereits vor dem überarbeiteten Abkommen und sollte daher nicht als dessen Folge interpretiert werden. Er zeigt jedoch, wie gross und schwankungsanfällig die Handelsströme mit China sein können. 

Die Verhandlungen hatten bereits im September 2024 begonnen, also vor den jüngsten US-Zollmassnahmen. Beide Entwicklungen sollten deshalb nicht als direkt miteinander verknüpft betrachtet werden. Wenn Schweizer Exporteure ihren Marktzugang und ihre Diversifizierung neu bewerten, könnte ein wachsender Handel mit China dennoch zu grösseren oder häufigeren Zahlungsströmen in CNY und CNH führen, die entsprechend gesteuert werden müssen.

Die Aktualisierung geht weit über Zollfragen hinaus 

Die vollständigen Rechtstexte wurden noch nicht veröffentlicht und werden derzeit geprüft. Laut der Zusammenfassung des SECO würden die vereinbarten Änderungen auch die Regeln für Investitionen, Dienstleistungen und grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten deutlich erweitern.

  • Nachhaltigkeit und Menschenrechte: Die überarbeiteten Bestimmungen würden Umwelt- und Arbeitsstandards verbindlicher machen und die Streitbeilegung durch Expertengremien stärken. China hat zudem erstmals in einem seiner Freihandelsabkommen einer Bezugnahme auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in der Präambel zugestimmt. 


  • Investitionen: Schweizer Investoren sollen einen besseren Zugang zum chinesischen Markt erhalten. Die Inländerbehandlung und Meistbegünstigung würde auf Investitionen ausserhalb des Dienstleistungssektors ausgeweitet, etwa in der Industrie. Vorgaben wie ein verpflichtender lokaler Wertschöpfungsanteil oder Technologietransfer sollen untersagt, Verfahren transparenter und Bewilligungen vereinfacht werden. 


  • Dienstleistungen: China würde seine Marktzugangsverpflichtungen unter anderem bei technischen Prüf- und Analysediensten, industrienahen Dienstleistungen, Finanzdienstleistungen sowie im Luft- und Seeverkehr ausweiten. In mehreren erfassten Bereichen soll Schweizer Unternehmen eine 100-prozentige Beteiligung an Tochtergesellschaften möglich sein. In China ansässige Finanzdienstleister sollen zudem mehr Rechtssicherheit beim Zugang zu öffentlichen Zahlungs- und Clearingsystemen erhalten. 


  • Digitaler Handel und Zollabwicklung: Ein neues Kapitel zum digitalen Handel soll papierlose Transaktionen und elektronische Dokumente fördern. Überarbeitete Ursprungsregeln würden zudem die bisherige allgemeine Pflicht zum direkten Transport zwischen der Schweiz und China aufheben und unter bestimmten Voraussetzungen eine Verarbeitung in einem Drittland erlauben. 


  • Wettbewerb, KMU und Lieferketten: Die neuen Regeln sollen auch staatliche Unternehmen erfassen, Transparenz und Konsultationsmechanismen stärken und die Zusammenarbeit ausbauen. Ziel ist unter anderem, KMU die Nutzung des Abkommens zu erleichtern und Lieferketten widerstandsfähiger zu machen. 

Von den Verhandlungen bis zum vollständigen Zollabbau

Zeitpunkt 

Meilenstein 

September 2024 

Die Verhandlungen zur Optimierung des Abkommens wurden offiziell aufgenommen. 

März 2025 bis Juli 2026 

Die Schweiz und China führten fünf Verhandlungsrunden durch. 

20. August 2026 

Beide Regierungen gaben den Abschluss der Verhandlungen bekannt. 

Bis Ende 2026 (Ziel) 

Die rechtliche Prüfung soll abgeschlossen und das Abkommen unterzeichnet werden. 

Nach der Unterzeichnung 

Anschliessend folgen die innerstaatlichen Genehmigungsverfahren. Ein Datum für das Inkrafttreten wurde noch nicht bekannt gegeben. 

Mit Inkrafttreten 

77,5 % der heutigen Schweizer Exporte nach China wären zollfrei. 

Fünf bis zehn Jahre nach Inkrafttreten 

Nach Ablauf der Übergangsfristen würde der Anteil zollfreier Exporte auf 99,8 % steigen.

Niedrigere Zölle beseitigen das Währungsrisiko nicht 

Zollsenkungen können die Konditionen eines Geschäfts verbessern, sie legen aber nicht fest, wie hoch der Wert am Ende in Schweizer Franken ist. Stellt ein Exporteur seine Rechnung in Renminbi, kann ein stärkerer CHF zwischen Preisfestlegung und Zahlungseingang den Gegenwert der Einnahmen in CHF verringern. Wird die Rechnung dagegen in CHF gestellt, trägt eher der chinesische Kunde das Währungsrisiko. Auch die Abwicklung über den USD als Zwischenwährung beseitigt das Problem nicht, sondern fügt eine weitere Wechselkursbeziehung hinzu. 

Für Importeure gelangen bereits heute fast alle chinesischen Waren zollfrei in die Schweiz. Entscheidend bleiben deshalb vor allem die Rechnungswährung, der Umrechnungsweg und der Zeitpunkt der Zahlung. Ein Lieferant kann CNY, Offshore-Renminbi (CNH) oder USD verlangen, und je nach Zahlungsweg können sich unterschiedliche Gesamtkosten in CHF ergeben. 

Tipp: Der SwissFx-Leitfaden zum Bezahlen von Lieferanten in China zeigt, wie sich diese Möglichkeiten vergleichen lassen.

Was Schweizer Unternehmen vor dem Inkrafttreten prüfen können 

Das Abkommen ist noch nicht in Kraft. Unternehmen können die Zeit bis dahin jedoch nutzen, um zu prüfen, ob ein wachsendes China-Geschäft die verwendeten Währungen, den Zeitraum zwischen Preisfestlegung und Zahlung sowie das verbleibende Nettowährungsrisiko nach Verrechnung von Ein- und Auszahlungen in Renminbi verändern könnte. 

Wenn künftige Beträge und Zahlungstermine ausreichend planbar sind, kann anschliessend geprüft werden, welche Strategie zum Währungsrisikomanagement zur jeweiligen Situation passt. 

Dieser Artikel dient ausschliesslich Informationszwecken und stellt keine Anlage-, Finanz- oder Risikomanagementberatung dar.

Machen Sie Geschäfte mit China?

Wenn Ihr Unternehmen künftig grössere oder häufigere Zahlungen nach oder aus China erwartet, kann SwissFx gemeinsam mit Ihnen prüfen, welche Währungen, Zahlungsfristen und Zahlungswege dabei eine Rolle spielen und welche Beträge weiterhin Wechselkursschwankungen ausgesetzt sind.

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