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Unternehmensfinanzierung einfach erklärt

Unternehmens-finanzierung

Was die Finanzierung von Lieferantenzahlungen bedeutet

Bei SwissFx bezeichnet die Unternehmensfinanzierung eine Form der Finanzierung von Lieferantenzahlungen.

Sie eignet sich für Unternehmen, die ihre Lieferanten bezahlen müssen, bevor sie selbst Zahlungen von ihren Kunden erhalten. Anstatt auf die eigene Liquidität zurückzugreifen, kann ein genehmigter Kreditrahmen genutzt werden, um die Lieferantenrechnung zu begleichen. Die Rückzahlung erfolgt zu einem späteren, vereinbarten Zeitpunkt.

Dieser Service wird in Zusammenarbeit mit einem regulierten Finanzierungspartner angeboten und setzt eine erfolgreiche Bonitäts- und Eignungsprüfung voraus.

So funktioniert die Finanzierung von Lieferantenzahlungen

Die Unternehmensfinanzierung folgt einem klar definierten Ablauf:

  1. Eine Lieferantenrechnung wird zur Finanzierung eingereicht.

  2. Nach der Genehmigung bezahlt der Finanzierungspartner die Rechnung direkt an den Lieferanten.

  3. Ihr Unternehmen zahlt den finanzierten Betrag gemäß den vereinbarten Rückzahlungsbedingungen zurück.

Je nach Vereinbarung kann die Rückzahlungsfrist bis zu 150 Tage betragen.

Jede Transaktion wird einzeln geprüft und muss die geltenden Dokumentations- und Compliance-Anforderungen erfüllen.

Wichtige Hinweise

Die Unternehmensfinanzierung ist kein allgemeiner Unternehmenskredit. Sie dient ausschließlich der Finanzierung von Lieferantenrechnungen, die die vereinbarten Voraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Unterlagen enthalten.

Die Nutzung dieses Services setzt eine erfolgreiche Eignungsprüfung, Bonitätsprüfung sowie regulatorische Prüfungen voraus. Ihr Relationship Manager informiert Sie gerne über die Voraussetzungen und teilt Ihnen mit, ob dieser Service für Ihr Unternehmen verfügbar ist.

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Was die Finanzierung von Lieferantenzahlungen bedeutet

Bei SwissFx bezeichnet die Unternehmensfinanzierung eine Form der Finanzierung von Lieferantenzahlungen.

Sie eignet sich für Unternehmen, die ihre Lieferanten bezahlen müssen, bevor sie selbst Zahlungen von ihren Kunden erhalten. Anstatt auf die eigene Liquidität zurückzugreifen, kann ein genehmigter Kreditrahmen genutzt werden, um die Lieferantenrechnung zu begleichen. Die Rückzahlung erfolgt zu einem späteren, vereinbarten Zeitpunkt.

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So funktioniert die Finanzierung von Lieferantenzahlungen

Die Unternehmensfinanzierung folgt einem klar definierten Ablauf:

  1. Eine Lieferantenrechnung wird zur Finanzierung eingereicht.

  2. Nach der Genehmigung bezahlt der Finanzierungspartner die Rechnung direkt an den Lieferanten.

  3. Ihr Unternehmen zahlt den finanzierten Betrag gemäß den vereinbarten Rückzahlungsbedingungen zurück.

Je nach Vereinbarung kann die Rückzahlungsfrist bis zu 150 Tage betragen.

Jede Transaktion wird einzeln geprüft und muss die geltenden Dokumentations- und Compliance-Anforderungen erfüllen.

Wichtige Hinweise

Die Unternehmensfinanzierung ist kein allgemeiner Unternehmenskredit. Sie dient ausschließlich der Finanzierung von Lieferantenrechnungen, die die vereinbarten Voraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Unterlagen enthalten.

Die Nutzung dieses Services setzt eine erfolgreiche Eignungsprüfung, Bonitätsprüfung sowie regulatorische Prüfungen voraus. Ihr Relationship Manager informiert Sie gerne über die Voraussetzungen und teilt Ihnen mit, ob dieser Service für Ihr Unternehmen verfügbar ist.

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Sie eignet sich für Unternehmen, die ihre Lieferanten bezahlen müssen, bevor sie selbst Zahlungen von ihren Kunden erhalten. Anstatt auf die eigene Liquidität zurückzugreifen, kann ein genehmigter Kreditrahmen genutzt werden, um die Lieferantenrechnung zu begleichen. Die Rückzahlung erfolgt zu einem späteren, vereinbarten Zeitpunkt.

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Alle Rechte vorbehalten.

SwissFx Sàrl, c/o FBK Conseils, Rue Pépinet 3, 1005 Lausanne, Schweiz

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SwissFx Sàrl ist Mitglied der Financial Services Standards Association (VQF – Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen) (www.vqf.ch). Die VQF ist die größte offizielle Selbstregulierungsorganisation (SRO) nach Schweizer Recht zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

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