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So beantragen Sie die Finanzierung von Lieferantenzahlungen

Unternehmens-finanzierung

Antragsverfahren

Um die Finanzierung von Lieferantenzahlungen zu beantragen, reichen Sie Ihren Antrag über die SwissFx-Plattform ein und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.

Bevor Sie Ihren Antrag einreichen, stellen Sie bitte sicher, dass Ihre Rechnung und die zugehörigen Unterlagen die unten aufgeführten Voraussetzungen erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:

Rechnung in elektronischer Form. Eine gültige Rechnung ist immer erforderlich. Verkaufsbestätigungen oder Bestellungen allein reichen nicht aus.

Transportdokument, zum Beispiel ein Konnossement, wenn sich die Zahlungsbedingungen auf den Versand, die Lieferung oder die Ankunft im Hafen beziehen.

Packliste, wenn die Waren im Transportdokument nicht eindeutig beschrieben sind..

Je nach Art der Transaktion können weitere Unterlagen angefordert werden.

Angaben auf der Rechnung

Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

  • Sie muss auf den Namen Ihres Unternehmens und die registrierte Geschäftsadresse ausgestellt sein.

  • Sie muss eine eindeutige Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen enthalten, die zu Ihrer Geschäftstätigkeit passt.

  • Sie muss ein Ausstellungsdatum und eine Rechnungsnummer enthalten.

  • Sie muss die vollständigen Angaben zum Lieferanten enthalten, einschließlich Name, Anschrift und Bankverbindung.

  • Sie muss den zu zahlenden Betrag, die Währung, den Stückpreis und die Menge klar ausweisen.

Die Rechnung muss innerhalb des gültigen Zeitraums liegen und den vereinbarten Zahlungsbedingungen entsprechen. Weichen die auf der SwissFx-Plattform angegebenen Zahlungsbedingungen von den Angaben auf der Rechnung ab, gelten die Zahlungsbedingungen der Rechnung.

Rechnungen von verbundenen Unternehmen sowie Zahlungen an Privatpersonen kommen für eine Finanzierung von Lieferantenzahlungen nicht infrage.

Zahlungsbedingungen und Einreichungsfristen

Bei der Einreichung Ihres Antrags müssen Sie die geltenden Zahlungsbedingungen angeben. Wird eine Rechnung außerhalb der vorgesehenen Frist eingereicht, kommt sie unter Umständen nicht für eine Finanzierung infrage. Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen innerhalb der folgenden Fristen ein:

  • Anzahlung / 100 % Vorauszahlung
    Die Rechnung muss innerhalb von 60 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingereicht werden.

  • Zahlung vor dem Versand
    Die Rechnung muss innerhalb von 60 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingereicht werden. Erfolgt die Einreichung später, können zusätzliche Nachweise erforderlich sein.

  • Zahlung innerhalb von X Tagen
    Die Rechnung muss innerhalb von X Tagen nach dem Rechnungsdatum eingereicht werden. Zahlungsziele von 90 Tagen oder mehr müssen auf der Rechnung angegeben oder durch eine schriftliche Bestätigung nachgewiesen werden.

    Die maximale Finanzierungsdauer beträgt 150 Tage.

  • Zahlung gegen Kopien der Dokumente (z. B. Konnossement)

    Die Unterlagen müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum oder dem Datum des Transportdokuments eingereicht werden – maßgeblich ist das spätere Datum.

  • Zahlung vor, bei oder nach Ankunft im Hafen

    Die Unterlagen müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem Ankunftsdatum eingereicht werden. Hierfür sind sowohl die Rechnung als auch das Transportdokument erforderlich.

  • Zahlung bei Erhalt der Rechnung

    Die Rechnung muss innerhalb von fünf Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum eingereicht werden.

Falls Ihre Transaktion keiner der oben genannten Kategorien entspricht, können Sie die vereinbarten Zahlungsbedingungen bei der Einreichung Ihres Antrags angeben.

Nach der Antragstellung

Sobald Ihr Antrag geprüft und genehmigt wurde, erhalten Sie die erforderlichen Finanzierungsunterlagen zur Unterschrift.

Falls erforderlich, senden wir Ihnen außerdem einen Wechsel zur Unterschrift zu. Dieses Dokument muss von den vertretungsberechtigten Zeichnungsberechtigten Ihres Unternehmens unterzeichnet werden, bevor die Auszahlung erfolgen kann.

Sobald alle erforderlichen und unterzeichneten Unterlagen vorliegen, wird die Zahlung an Ihren Lieferanten veranlasst. Nach der Auszahlung erhalten Sie eine Bestätigung über die Plattform oder per E-Mail.

Laufende Anforderungen

Ihr Kreditrahmen gilt jeweils für einen rollierenden Zeitraum von drei Monaten.

Vor Ablauf jedes Dreimonatszeitraums müssen Sie Ihre aktuellen Managementabschlüsse der letzten drei Monate einreichen, einschließlich Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung sowie Ihrer Bilanz.

Eine Woche vor Ablauf der Einreichungsfrist erhalten Sie eine Erinnerung. Werden die erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht, kann Ihr Kreditrahmen vorübergehend ausgesetzt werden. Neue Finanzierungsanträge werden erst bearbeitet, sobald die Unterlagen vollständig vorliegen.

Für die ersten 30 Tage jeder finanzierten Transaktion werden die Zinsen in voller Höhe berechnet. Danach erfolgt die Zinsberechnung tagesgenau. Die maximale Finanzierungsdauer beträgt 150 Tage.

Wenn Sie eine Transaktion vorzeitig zurückzahlen möchten, können Sie dies direkt über den Bereich „Rückzahlungen“ auf der Plattform veranlassen. Wählen Sie einfach ein neues Rückzahlungsdatum aus. Der aktualisierte Rückzahlungsbetrag einschließlich der entsprechend angepassten Zinsen wird Ihnen anschließend bestätigt.

Eine Erinnerung an die Rückzahlung wird eine Woche vor dem Fälligkeitstermin versendet. Eine letzte Erinnerung erhalten Sie am Tag vor der Fälligkeit.

Überfällige Rückzahlungen oder erforderliche Nachschusszahlungen müssen beglichen werden, bevor neue Finanzierungsanträge bearbeitet werden können.

Sofern erforderlich, müssen die original unterschriebenen Wechsel innerhalb von sieben Tagen nach der Auszahlung eingehen, sofern die Auszahlung auf Grundlage der unterzeichneten eingescannten Kopie erfolgt ist.

Falls physische Sicherheiten erforderlich sind, müssen diese vor Einreichung Ihrer ersten Transaktion vorliegen.

In bestimmten Fällen können zusätzliche Informationen zu Ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Lieferanten angefordert werden. Dazu gehören beispielsweise frühere Rechnungen oder Nachweise über bereits geleistete Zahlungen.


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Antragsverfahren

Um die Finanzierung von Lieferantenzahlungen zu beantragen, reichen Sie Ihren Antrag über die SwissFx-Plattform ein und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.

Bevor Sie Ihren Antrag einreichen, stellen Sie bitte sicher, dass Ihre Rechnung und die zugehörigen Unterlagen die unten aufgeführten Voraussetzungen erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:

Rechnung in elektronischer Form. Eine gültige Rechnung ist immer erforderlich. Verkaufsbestätigungen oder Bestellungen allein reichen nicht aus.

Transportdokument, zum Beispiel ein Konnossement, wenn sich die Zahlungsbedingungen auf den Versand, die Lieferung oder die Ankunft im Hafen beziehen.

Packliste, wenn die Waren im Transportdokument nicht eindeutig beschrieben sind..

Je nach Art der Transaktion können weitere Unterlagen angefordert werden.

Angaben auf der Rechnung

Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

  • Sie muss auf den Namen Ihres Unternehmens und die registrierte Geschäftsadresse ausgestellt sein.

  • Sie muss eine eindeutige Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen enthalten, die zu Ihrer Geschäftstätigkeit passt.

  • Sie muss ein Ausstellungsdatum und eine Rechnungsnummer enthalten.

  • Sie muss die vollständigen Angaben zum Lieferanten enthalten, einschließlich Name, Anschrift und Bankverbindung.

  • Sie muss den zu zahlenden Betrag, die Währung, den Stückpreis und die Menge klar ausweisen.

Die Rechnung muss innerhalb des gültigen Zeitraums liegen und den vereinbarten Zahlungsbedingungen entsprechen. Weichen die auf der SwissFx-Plattform angegebenen Zahlungsbedingungen von den Angaben auf der Rechnung ab, gelten die Zahlungsbedingungen der Rechnung.

Rechnungen von verbundenen Unternehmen sowie Zahlungen an Privatpersonen kommen für eine Finanzierung von Lieferantenzahlungen nicht infrage.

Zahlungsbedingungen und Einreichungsfristen

Bei der Einreichung Ihres Antrags müssen Sie die geltenden Zahlungsbedingungen angeben. Wird eine Rechnung außerhalb der vorgesehenen Frist eingereicht, kommt sie unter Umständen nicht für eine Finanzierung infrage. Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen innerhalb der folgenden Fristen ein:

  • Anzahlung / 100 % Vorauszahlung
    Die Rechnung muss innerhalb von 60 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingereicht werden.

  • Zahlung vor dem Versand
    Die Rechnung muss innerhalb von 60 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingereicht werden. Erfolgt die Einreichung später, können zusätzliche Nachweise erforderlich sein.

  • Zahlung innerhalb von X Tagen
    Die Rechnung muss innerhalb von X Tagen nach dem Rechnungsdatum eingereicht werden. Zahlungsziele von 90 Tagen oder mehr müssen auf der Rechnung angegeben oder durch eine schriftliche Bestätigung nachgewiesen werden.

    Die maximale Finanzierungsdauer beträgt 150 Tage.

  • Zahlung gegen Kopien der Dokumente (z. B. Konnossement)

    Die Unterlagen müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum oder dem Datum des Transportdokuments eingereicht werden – maßgeblich ist das spätere Datum.

  • Zahlung vor, bei oder nach Ankunft im Hafen

    Die Unterlagen müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem Ankunftsdatum eingereicht werden. Hierfür sind sowohl die Rechnung als auch das Transportdokument erforderlich.

  • Zahlung bei Erhalt der Rechnung

    Die Rechnung muss innerhalb von fünf Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum eingereicht werden.

Falls Ihre Transaktion keiner der oben genannten Kategorien entspricht, können Sie die vereinbarten Zahlungsbedingungen bei der Einreichung Ihres Antrags angeben.

Nach der Antragstellung

Sobald Ihr Antrag geprüft und genehmigt wurde, erhalten Sie die erforderlichen Finanzierungsunterlagen zur Unterschrift.

Falls erforderlich, senden wir Ihnen außerdem einen Wechsel zur Unterschrift zu. Dieses Dokument muss von den vertretungsberechtigten Zeichnungsberechtigten Ihres Unternehmens unterzeichnet werden, bevor die Auszahlung erfolgen kann.

Sobald alle erforderlichen und unterzeichneten Unterlagen vorliegen, wird die Zahlung an Ihren Lieferanten veranlasst. Nach der Auszahlung erhalten Sie eine Bestätigung über die Plattform oder per E-Mail.

Laufende Anforderungen

Ihr Kreditrahmen gilt jeweils für einen rollierenden Zeitraum von drei Monaten.

Vor Ablauf jedes Dreimonatszeitraums müssen Sie Ihre aktuellen Managementabschlüsse der letzten drei Monate einreichen, einschließlich Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung sowie Ihrer Bilanz.

Eine Woche vor Ablauf der Einreichungsfrist erhalten Sie eine Erinnerung. Werden die erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht, kann Ihr Kreditrahmen vorübergehend ausgesetzt werden. Neue Finanzierungsanträge werden erst bearbeitet, sobald die Unterlagen vollständig vorliegen.

Für die ersten 30 Tage jeder finanzierten Transaktion werden die Zinsen in voller Höhe berechnet. Danach erfolgt die Zinsberechnung tagesgenau. Die maximale Finanzierungsdauer beträgt 150 Tage.

Wenn Sie eine Transaktion vorzeitig zurückzahlen möchten, können Sie dies direkt über den Bereich „Rückzahlungen“ auf der Plattform veranlassen. Wählen Sie einfach ein neues Rückzahlungsdatum aus. Der aktualisierte Rückzahlungsbetrag einschließlich der entsprechend angepassten Zinsen wird Ihnen anschließend bestätigt.

Eine Erinnerung an die Rückzahlung wird eine Woche vor dem Fälligkeitstermin versendet. Eine letzte Erinnerung erhalten Sie am Tag vor der Fälligkeit.

Überfällige Rückzahlungen oder erforderliche Nachschusszahlungen müssen beglichen werden, bevor neue Finanzierungsanträge bearbeitet werden können.

Sofern erforderlich, müssen die original unterschriebenen Wechsel innerhalb von sieben Tagen nach der Auszahlung eingehen, sofern die Auszahlung auf Grundlage der unterzeichneten eingescannten Kopie erfolgt ist.

Falls physische Sicherheiten erforderlich sind, müssen diese vor Einreichung Ihrer ersten Transaktion vorliegen.

In bestimmten Fällen können zusätzliche Informationen zu Ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Lieferanten angefordert werden. Dazu gehören beispielsweise frühere Rechnungen oder Nachweise über bereits geleistete Zahlungen.


So beantragen Sie die Finanzierung von Lieferantenzahlungen

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Antragsverfahren

Um die Finanzierung von Lieferantenzahlungen zu beantragen, reichen Sie Ihren Antrag über die SwissFx-Plattform ein und fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.

Bevor Sie Ihren Antrag einreichen, stellen Sie bitte sicher, dass Ihre Rechnung und die zugehörigen Unterlagen die unten aufgeführten Voraussetzungen erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:

Rechnung in elektronischer Form. Eine gültige Rechnung ist immer erforderlich. Verkaufsbestätigungen oder Bestellungen allein reichen nicht aus.

Transportdokument, zum Beispiel ein Konnossement, wenn sich die Zahlungsbedingungen auf den Versand, die Lieferung oder die Ankunft im Hafen beziehen.

Packliste, wenn die Waren im Transportdokument nicht eindeutig beschrieben sind..

Je nach Art der Transaktion können weitere Unterlagen angefordert werden.

Angaben auf der Rechnung

Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

  • Sie muss auf den Namen Ihres Unternehmens und die registrierte Geschäftsadresse ausgestellt sein.

  • Sie muss eine eindeutige Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen enthalten, die zu Ihrer Geschäftstätigkeit passt.

  • Sie muss ein Ausstellungsdatum und eine Rechnungsnummer enthalten.

  • Sie muss die vollständigen Angaben zum Lieferanten enthalten, einschließlich Name, Anschrift und Bankverbindung.

  • Sie muss den zu zahlenden Betrag, die Währung, den Stückpreis und die Menge klar ausweisen.

Die Rechnung muss innerhalb des gültigen Zeitraums liegen und den vereinbarten Zahlungsbedingungen entsprechen. Weichen die auf der SwissFx-Plattform angegebenen Zahlungsbedingungen von den Angaben auf der Rechnung ab, gelten die Zahlungsbedingungen der Rechnung.

Rechnungen von verbundenen Unternehmen sowie Zahlungen an Privatpersonen kommen für eine Finanzierung von Lieferantenzahlungen nicht infrage.

Zahlungsbedingungen und Einreichungsfristen

Bei der Einreichung Ihres Antrags müssen Sie die geltenden Zahlungsbedingungen angeben. Wird eine Rechnung außerhalb der vorgesehenen Frist eingereicht, kommt sie unter Umständen nicht für eine Finanzierung infrage. Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen innerhalb der folgenden Fristen ein:

  • Anzahlung / 100 % Vorauszahlung
    Die Rechnung muss innerhalb von 60 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingereicht werden.

  • Zahlung vor dem Versand
    Die Rechnung muss innerhalb von 60 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingereicht werden. Erfolgt die Einreichung später, können zusätzliche Nachweise erforderlich sein.

  • Zahlung innerhalb von X Tagen
    Die Rechnung muss innerhalb von X Tagen nach dem Rechnungsdatum eingereicht werden. Zahlungsziele von 90 Tagen oder mehr müssen auf der Rechnung angegeben oder durch eine schriftliche Bestätigung nachgewiesen werden.

    Die maximale Finanzierungsdauer beträgt 150 Tage.

  • Zahlung gegen Kopien der Dokumente (z. B. Konnossement)

    Die Unterlagen müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum oder dem Datum des Transportdokuments eingereicht werden – maßgeblich ist das spätere Datum.

  • Zahlung vor, bei oder nach Ankunft im Hafen

    Die Unterlagen müssen innerhalb von 30 Tagen nach dem Ankunftsdatum eingereicht werden. Hierfür sind sowohl die Rechnung als auch das Transportdokument erforderlich.

  • Zahlung bei Erhalt der Rechnung

    Die Rechnung muss innerhalb von fünf Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum eingereicht werden.

Falls Ihre Transaktion keiner der oben genannten Kategorien entspricht, können Sie die vereinbarten Zahlungsbedingungen bei der Einreichung Ihres Antrags angeben.

Nach der Antragstellung

Sobald Ihr Antrag geprüft und genehmigt wurde, erhalten Sie die erforderlichen Finanzierungsunterlagen zur Unterschrift.

Falls erforderlich, senden wir Ihnen außerdem einen Wechsel zur Unterschrift zu. Dieses Dokument muss von den vertretungsberechtigten Zeichnungsberechtigten Ihres Unternehmens unterzeichnet werden, bevor die Auszahlung erfolgen kann.

Sobald alle erforderlichen und unterzeichneten Unterlagen vorliegen, wird die Zahlung an Ihren Lieferanten veranlasst. Nach der Auszahlung erhalten Sie eine Bestätigung über die Plattform oder per E-Mail.

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Eine Woche vor Ablauf der Einreichungsfrist erhalten Sie eine Erinnerung. Werden die erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig eingereicht, kann Ihr Kreditrahmen vorübergehend ausgesetzt werden. Neue Finanzierungsanträge werden erst bearbeitet, sobald die Unterlagen vollständig vorliegen.

Für die ersten 30 Tage jeder finanzierten Transaktion werden die Zinsen in voller Höhe berechnet. Danach erfolgt die Zinsberechnung tagesgenau. Die maximale Finanzierungsdauer beträgt 150 Tage.

Wenn Sie eine Transaktion vorzeitig zurückzahlen möchten, können Sie dies direkt über den Bereich „Rückzahlungen“ auf der Plattform veranlassen. Wählen Sie einfach ein neues Rückzahlungsdatum aus. Der aktualisierte Rückzahlungsbetrag einschließlich der entsprechend angepassten Zinsen wird Ihnen anschließend bestätigt.

Eine Erinnerung an die Rückzahlung wird eine Woche vor dem Fälligkeitstermin versendet. Eine letzte Erinnerung erhalten Sie am Tag vor der Fälligkeit.

Überfällige Rückzahlungen oder erforderliche Nachschusszahlungen müssen beglichen werden, bevor neue Finanzierungsanträge bearbeitet werden können.

Sofern erforderlich, müssen die original unterschriebenen Wechsel innerhalb von sieben Tagen nach der Auszahlung eingehen, sofern die Auszahlung auf Grundlage der unterzeichneten eingescannten Kopie erfolgt ist.

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SwissFx Sàrl ist Mitglied der Financial Services Standards Association (VQF – Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen) (www.vqf.ch). Die VQF ist die größte offizielle Selbstregulierungsorganisation (SRO) nach Schweizer Recht zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

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